Unser service für Sie als Mieter

UNSERE MIETVERWALTUNG

IMMER EIN OFFENES OHR UND EINE HELFENDE HAND.

Wir sind Ihr verlässlicher Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihre gemietete Wohnung. Zielgerichtet und lösungsorientiert kümmern wir uns um Ihre Anliegen - dafür arbeiten unsere Ansprechpartner,  unser technischer Service und unsere Hausmeister Hand in Hand.

Sie möchten uns persönlich erreichen - kontaktieren Sie gerne unsere Ansprechpartner.

Alle Angaben zu Ihren Ansprechpartnern finden Sie online oder in Ihrem Infokasten im Hauseingang.

Haben Sie Fragen, benötigen Sie eine Information oder Hilfe? Einige der häufigsten Fragen, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

 
  • Bitte leisten Sie den vollständigen Kautionsbetrag zum Mietvertragsbeginn, spätestens vor der Wohnungsübergabe.

    Bitte leisten Sie Ihre Kaution als Bankbürgschaft oder Barkaution via Überweisung. Im Falle einer Barkaution legen wir dafür ein entsprechendes Vertragskonto an, auf das die Kaution zu überweisen ist.

    Hier können Sie unser Formular herunterladen (PDF)

  • Für ein friedvolles Miteinander informiert unsere jeweilige Hausordnung über die wichtigsten Regeln, die übrigens auch Bestandteil des Mietvertrages ist.

    Gegenseitige Rücksichtnahme ist das A und O beim Zusammenleben. Das gilt besonders für die Ruhezeiten zwischen 13:00 und 15:00 Uhr und von 22:00 bis 07:00 Uhr. Sonn- und Feiertage genießen einen besonderen Schutz. Hier sollte ganztägig auf Lärm verzichtet werden.

    Dazu zählt laute Musik ebenso wie Arbeiten in Ihrer Wohnung (z. B. Hämmern oder Bohren) oder Freizeitgestaltungen wie Stepptanz. Legen Sie stattdessen die Füße hoch und genießen Sie Ihren wohlverdienten freien Tag!

  • Die Antwort findet sich in der Betriebskostenverordnung (§ 1 BetrKV): „Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.“ Dazu zählen z. B. Kosten für die Müllabfuhr, Wasserversorgung und Hausreinigung, nicht aber Verwaltungs- und Instandhaltungskosten.

    In der Regel werden Betriebskosten monatlich im Voraus gezahlt. Einmal im Jahr werden die gesamten angefallenen Kosten in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter gemäß dem vertraglich vereinbarten Verteilerschlüssel umgelegt. Das heißt, Ihre geleisteten Zahlungen werden anteilig mit den tatsächlich entstandenen Kosten verrechnet.

    Das Ergebnis: Sie müssen Betriebskosten nachzahlen oder erhalten für die vergangene Abrechnungsperiode eine Gutschrift.

  • Darf ich Haustiere halten?

    Die Haltung von größeren Haustieren (vor allem Hunden und Katzen) in der Wohnung ist grundsätzlich nach vorheriger Genehmigung möglich. Bitte sprechen Sie es rechtzeitig mit uns bzw. dem Eigentümer der Wohnung ab, wenn Sie z.B. einen Hund, eine Katze oder ein anderes größeres Haustier halten möchten. Es kann zwingende Gründe geben, die Haltung zu verweigern, wenn zum Beispiel das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus dies erfordert.

    Kleine Haustiere wie Hamster oder Schildkröten dürfen ohne Genehmigung in der Wohnung gehalten werden – vorausgesetzt, ihre Zahl bleibt überschaubar, sie verursachen keine Schäden und stören die Nachbarn nicht.

    Was darf in der Wohnung baulich verändert werden und brauche ich dafür eine Genehmigung?

    Viele Kunden kennen das: Es gibt den Wunsch nach einer neuen Küchenzeile oder man würde gerne Laminat verlegen. Solche und andere bauliche Maßnahmen fallen in einer Mietwohnung unter den Begriff „Bauliche Veränderungen“. Diese müssen vom Vermieter genehmigt werden.

    In vielen Fällen lassen sich die gewünschten Veränderungen problemlos verwirklichen, wenn der ursprüngliche Zustand ohne besonderen Aufwand wiederhergestellt werden kann. Nutzen Sie gerne unsere Kontaktmöglichkeiten, um Umbaumaßnahmen zu beantragen.

    Darf ich meine Wohnung untervermieten?

    Bevor Sie Ihre Wohnung untervermieten bzw. ein Untermieter bei Ihnen einzieht, holen Sie bitte die schriftliche Erlaubnis Ihres Vermieters ein (BGB § 540). Sie benötigen zwingend eine schriftliche Erlaubnis zur Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung.

    Hinweis: Haben Sie die Erlaubnis nicht eingeholt oder wurde Ihnen diese aus berechtigten Gründen versagt, zieht eine unerlaubte Untervermietung / Gebrauchsüberlassung die fristlose Kündigung nach sich.

  • Bitte beachten Sie, dass eine Wohnungskündigung immer schriftlich erfolgen und vorliegen muss. Ihre Kündigung, die Sie per Post versenden, sollten Sie unbedingt per Einschreiben versenden, um den rechtzeitigen Eingang (gesetzliche Regelung: spätestens bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats) beim Vermieter sicherzustellen und belegen zu können.

    In Ihrem Mietvertrag finden Sie genaue Angaben zu Kündigungsfrist (üblicherweise drei Monate) und zum Kündigungstermin. Diese sollten Sie unbedingt einhalten.

  • Was mache ich bei Ärger mit meinem Nachbarn?

    Bitte versuchen Sie, Streitpunkte gleich beim Entstehen in einem persönlichen Gespräch zu klären. Sollte dies nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führen, können Sie sich schriftlich an uns wenden.

    Bitte geben Sie dabei den Namen des Mieters, über den Sie sich beschweren wollen, sowie den Grund für Ihre Beschwerde an. Wir setzen uns dann mit Ihrem Nachbarn in Verbindung.

    Was ist zu tun, wenn in der Wohnung Schimmel auftritt?

    Sollten Sie Schimmel in Ihrer Wohnung entdecken, kontaktieren Sie bitte umgehend unsere Mitarbeiter und Experten rund um das Thema.

    Wie melde ich einen Schaden bei mir in der Wohnung oder im Haus?

    Bitte nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

Statement zusammenfassend zum Service für Mieter